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Ihr Weiterbildungskredit cashgateCAREER

Mit dem Weiterbildungskredit cashgateCAREER investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft und profitieren von vorteilhaften Raten sowie tiefen Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit.

Was sind die Vorteile einer Weiterbildungsfinanzierung mit cashgate?

  • Attraktiver Zinssatz von 7.4%  mit gleichbleibenden Monatsraten während der gesamten Laufzeit
  • Vorteilhafte Gesamtkosten im Schweizer Marktvergleich
  • Frei wählbare Laufzeit zwischen 12 und 60 Monaten für Weiterbildungen mit einer Dauer von 6 bis 48 Monaten (längere Laufzeiten auf Anfrage)
  • Keine Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber
  • Zinsen steuerlich absetzbar 

Das bietet der Weiterbildungskredit von cashgate

Flexible Kreditrahmen und Laufzeiten

Wir bieten Kredite für Weiterbildungen mit einem Finanzierungsbetrag ab CHF 5’000.– an. Die Laufzeit ist zwischen 12 und 60 Monaten variabel.

Persönliche Weiterentwicklung und bessere Karrierechancen für Berufstätige

Berufstätige profitieren von unserem Weiterbildungskredit, weil er die Doppelbelastung aus Arbeiten und Lernen ein wenig mindert. Er ermöglicht, einen finanziellen Engpass zu umgehen, falls das Arbeitspensum reduziert werden muss, um mehr Zeit für die Weiterbildung zu haben. Selbstständig Erwerbenden und Studierenden bieten wir diesen speziellen Kredit nicht an. Unser Weiterbildungskredit wurde spezifisch für Berufstätige geschaffen, die sich weiterbilden und -entwickeln wollen.

Optionale Ratenabsicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfall

Unter diesen Umständen kann es tatsächlich zu einem Engpass kommen. Wir empfehlen daher unsere kostenpflichtige Ratenabsicherung, die bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall die Kosten Ihres Kredites deckt. Der Erlass der Kreditrestschuld im Todesfall ist Bestandteil in jedem cashgate Kreditvertrag.

 

Voraussetzungen im Überblick

  • Finanzierungsbeträge für Weiterbildungen höher als CHF 5'000.–
  • Mindestalter 20 Jahre
  • Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
  • Schweizer Staatsbürgerschaft oder Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung (B/C)
  • Regelmässiges Einkommen (ungekündigtes Arbeitsverhältnis)
  • Ausreichende Kreditwürdigkeit (Bonität)